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  19.April 2024 05:42:2

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 Thema: Visum O-A M Jahresvisum Thailand Verl.  (Gelesen 4066 mal)
jazzsjb

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Visum O-A M Jahresvisum Thailand Verl.
« am: 11.Juni 2015 01:55:5 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo, die Verlängerung meines Jahresvisum für Thailand steht bald an.

Zwei Fragen hierzu, die ggf jemand bitte sachkundig beantworten kann !!!!

1. Das für den Antrag erforderliche Bankguthaben von 800.000,00 THB bei einer thailändischen Bank, muß dieses 2 oder 3 Monate vor Beantragung verbucht sein?

2. Kann dieser Betrag durch eine Vermögensbescheinigung - Einkommensbescheinigung meiner Bank in Deutschland ggf. auf 400.000,00 THB  reduziert werden ?

Im Netz finden sich hierzu widersprüchliche Aussagen.

Hilfe und Info wäre schön, Gruß an das Forum    Jazzsjb
« Letzte Änderung: 11.Juni 2015 04:28:0 von jazzsjb » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
jazzsjb

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Re:Visum O-A M Jahresvisum Thailand Verl.
« am: 23.März 2016 04:34:23 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo Kirschi,
das zuständige Immigration Office möchte bei der Verlängerung des Visums entweder das normale Kontobuch Deiner Bank hier in Thailand sehen. min. 800.000.00 Thb. Je nach Tageskurs bei der Bank
so um die 20,500,00 €.

Bei der 1. Verl. 2 Monate dann 3 Mon. Jede Immi ist aber etwas anders.

oder:
Du lässt Dir Deine Einkünfte wie z. B. Rente bescheinigen, mußt dann mit den Original Kontoauszügen / Rentenbescheid der letzten 6 Monate zur Deutschen Botschaft in Bankok.
Monatlich müssen 64.500,00 Thb. nachgewiesen sein.
Solltest Du Einkünfte aus Vermietung Verpachtung ect. haben so will die Botschft auch hier die
Original Verträge sehen.
Ohne diese Beglaubigung geht nichts.


Noch ein Tipp: Internet:  Udon Thani news, hier kannst Du alle Formulare die nötig sind für umme
runterladen. Klar mache ich hier jetzt Werbung für diese Forum - falls sich da mal wieder jemand
auf den Schlips getreten fühlt. Mach ich auch für umme! -bin weder Moderator noch admin.

www.udon-news.com/de


weitere Fragen gerne!!

Jazzsjb  smiley

P.s.
Rechts und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Bangkok  - Attache:                          Herr Wolfgang Trümper.  Sehr freundlicher Mann mailt oder ruft sogar zurück.
« Letzte Änderung: 23.März 2016 04:41:0 von jazzsjb » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
jazzsjb

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Re:Visum O-A M Jahresvisum Thailand Verl.
« am: 23.März 2016 15:30:10 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo Stefan,

ich sitze jetzt um bald 22/30 Uhr noch am PC, schlafen fast unmöglich, da Mörderheiß.
aber zu Deiner Frage:

die Reduzierung auf 400.000,00 Thb geht ganz einfach. Du musst nur eine nette Dame aus
Thailand heiraten.  grin

Falls Du schon in Deutschland verheiratet bist und Deine Frau auch hier lebt, da musst Du dich bei der Immi schlaumachen. Da kann ich dir leider keinerlei sachkundige Auskunft geben.

Na dann eine gute Nacht  smiley  smiley
« Letzte Änderung: 23.März 2016 15:33:26 von jazzsjb » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
jazzsjb

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Re:Visum O-A M Jahresvisum Thailand Verl.
« am: 28.März 2016 06:48:56 »
Antwort mit Zitat nach oben
Hallo Kirchi,

das ist auch nicht so ganz richtig.

Sollten für das retirement Visum die monatlichen festen Einkünfte wie Rente oder Mieteinkünfte
**monatlich außerhalb von thailand generiertes Einkommen* die Summe von mon. 65.000,00 Thb erreichen,  (diese von der Deutschen Botschaft in Bangkok beglaubigt)  wird das Bankbuch nicht  benötigt. Egal welche Summe für 2 oder 3  Monate verbucht ist.

Ein gegenrechnen von Rente / ect. und  Bankguthaben wird in der Regel nicht praktiziert.

Ausnahmen von Immi zu Immi mag es aber geben.

In Udon Thani gilt: entweder Bankguthaben oder die beglaubigten mon. regelmäßigen Einkünfte.

Am 05. April bin ich zur 90 Tage Meldung und der Verlägerung meiner Aufenthaltsgenehmigung sowie
des re entry permit wieder bei der Immi.

Ich werde dann berichten wie es gelaufen ist.

Es kommt auch immer darauf an wer einem gegenüber sitzt. Ich halte mich bei der Immi  an eine sehr freundliche und hilfsbereite junge Dame.

Gruß jazzsjb
P.s.
lebst du denn als Rentner in Thailand ?

In Wirklichkeit bekommt man auch nur bei der Erstbeantragung in Deutschland ein Visum für ein Jahr, wobei der Zusatz
M  **  O-A  M  wichtig ist für multiple Aus- und  Einreisen. Sonst erlischt das Visum oder man beantragt bei
der Ausreise in Bangkok das für die Widereinreise so wichtige re entry permit.

Für die folgende Zeit bekommt man nur die Aufenthaltsgenehmigung für Thailand in den Pass gestempelt.

Daher sollt man den Einreisestempel bei der Immi in Bangkok immer prüfen.
« Letzte Änderung: 28.März 2016 07:2:25 von jazzsjb » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
jazzsjb

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Re:Visum O-A M Jahresvisum Thailand Verl.
« am: 5.April 2016 08:40:11 »
Antwort mit Zitat nach oben
Zitat von: kirschi11 am 31.März 2016 03:36:59
Genau diese Informationen sind von der Immigration Udonthani  grin . Vergleichbare Infos findest du auch bei thaivisa. Danach ist das eine vollkommen normale Moeglichkeit.



Immigration in Udon Thani heute Morgen!

Das im Heimatland generierte mon. Einkommen muß min. 65.000,00 Thb. betragen. Ein verrechnen der
möglicherweise fehlenden Summe kann nicht mit einer auf dem
Thailändischem Bankkonto entsprechenden Summe verrechnet werden.
Dann müssen wieder 800.000,00 Thb 3 Mon. verbucht sein.

jazzsjb
« Letzte Änderung: 5.April 2016 08:42:15 von jazzsjb » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
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