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  28.März 2024 19:46:57

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 Thema: Internationaler Führerschein für USA?  (Gelesen 14375 mal)
beate2

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 06:29:40 »
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Hallo Katja,

der IF gilt 3 Jahre, nicht nur 2.

Und ganz ehrich, ich würde solche "Spielchen" mit abgelaufenem FS o.ä. in USA nicht machen. Die kennen da kein Pardon.

Die Regeln, in welchem Land Du den IF brauchst, können sich täglich ändern. Und egal wie, wenn Du vor Ort an einen Sheriff gerätst, der diesen IF sehen woll, dann bauchst Du ihn eben!!! Und wenn Du in einen Unfall verwicklet bist, zählt sowieso nur, was die Versicherung sagt. Und die sucht nur einen Grund, nicht bezahlen zu müssen. Und das ist dann der fehlende IF.

Beate
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Tweety

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 07:3:57 »
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Guten Morgen,

über den USA-Stimmtisch habe ich gerade diese Info gefunden.
Nun wäre es nur noch schön zu wissen, warum ein englisch-sprachiger EU-Führerschein mit dem Internationalen übersetzt werden soll...

Viele Grüße und für Roman schöne, entspannte Tage im Sunshine-State!
Christina
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traveller-71

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 07:14:57 »
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Bezüglich der Gültigkeit des IF habe ich letzte Woche gelernt, dass es sogar zwei verschiedene IF gibt.
Der für USA hat ne Gültigkeit von 3 Jahren, für einige asiatische Länder brauch man einen anderen IF mit einer Gültigkeit von nur einem Jahr  shocked
Wobei ich bisher auch für die Asienreise den Dreijährigen hatte.

Ich habe zwar schon einige Male so einen IF beantragt, diese Info war mir allerdings neu.

vG
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« Letzte Änderung: 22.Januar 2015 07:26:20 von traveller-71 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
beate2

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 07:29:27 »
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Hallo,

also ich habe seit 20 Jahren immer einen IF. Und der hat bisher jedesmal 3 Jahre gegolten. Und mich hat die Führerscheinstelle noch nie gefragt, für welches Land ich den brauche. Was sollte es die auch interessieren??

Beate
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traveller-71

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 08:18:15 »
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Hi,

Zitat von: beate2 am 22.Januar 2015 07:29:27
also ich habe seit 20 Jahren immer einen IF. Und der hat bisher jedesmal 3 Jahre gegolten. Und mich hat die Führerscheinstelle noch nie gefragt, für welches Land ich den brauche. Was sollte es die auch interessieren??


... diesen Text könnte ich eins zu eins unterschreiben.

Bei mir stapeln sich die 3 jährigen IF auch zuhause (interessant war, dass die Behörde diese IF alle im PC gelistet hat).

Beim Beantragen letzte Woche wurde ich zuerst gefragt, für welches Land der IF sein sollte. Woraufhin ich dann wissen wollte, ob es relevant ist.
Die gute Dame hat mir dann das mit den zwei Varianten erklärt. Meine erste Annahme, dass die Reglung neu ist, hatte sich auch nicht bestätigt.

Allerdings muss ich ehrlich gestehen, dass ich mit diesem neuen Wissen (und meiner Erfahrung auf Reisen), trotzdem den 3 jährigen IF beantragen würde  wink

vG
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« Letzte Änderung: 22.Januar 2015 12:57:10 von traveller-71 » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 11:20:39 »
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hihi... darf ich Euch zu diesem Thema noch mit dem wundervollsten Verwaltungsjuristisch beglücken?

§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
(1) Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 nachweisen. § 29 Absatz 2 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. Ein internationaler Führerschein nach § 25b Absatz 3 darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem Staat hat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist.
(2) Dem Antrag sind ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, und der Führerschein beizufügen.


und - besonders hübsch  wink  -

§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
(1) Internationale Führerscheine müssen nach Anlage 8b und 8c in deutscher Sprache mit lateinischen Druck- oder Schriftzeichen ausgestellt werden.
(2) Beim Internationalen Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1233) ergeben sich die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und deren Beschränkungen aus Nummer 5 der Vorbemerkungen zu Anlage 8b.
(2a) Erfolgt die Ausstellung des Internationalen Führerscheins nach Anlage 8b auf Grund eines Führerscheins, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgefertigt wurde, ergeben sich die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und deren Beschränkungen aus Nummer 6 der Vorbemerkungen zu Anlage 8b. Weitere Beschränkungen der Fahrerlaubnis sind zu übernehmen.
(3) Beim Internationalen Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (BGBl. 1977 II S. 809) ergeben sich die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und deren Beschränkungen aus Nummer 5 der Vorbemerkungen zu Anlage 8c. Weitere Beschränkungen der Fahrerlaubnis sind zu übernehmen.
(3a) Erfolgt die Ausstellung des Internationalen Führerscheins nach Anlage 8c auf Grund eines Führerscheins, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgefertigt wurde, ergeben sich die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen und deren Beschränkungen aus Nummer 6 der Vorbemerkungen zu Anlage 8c. Weitere Beschränkungen der Fahrerlaubnis sind zu übernehmen.
(4) Die Gültigkeitsdauer Internationaler Führerscheine nach Anlage 8b beträgt ein Jahr, solcher nach Anlage 8c drei Jahre, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung. Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheins hinausgehen; dessen Nummer muss auf dem Internationalen Führerschein vermerkt sein.


Und jetzt mal ehrlich: wer soll denn diese Vorschriften verstehen?

Und in der Tat, ein Internationaler Führerschein nach Anlage 8 b hat nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ein Jahr Gültigkeit, nämlich in Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island,Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich - mit weiteren Staaten hat man inzwischen - 1968 - ein Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 geschlossen, danach beträgt die Gültigkeit drei Jahre.

Warum dieser Unterschied? Scheint mir hohe internationale Politik zu sein...

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traveline

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 12:1:2 »
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Noch schöner ist ja, dass der deutsche IF nach dem Wiener Übereinkommen ausgestellt wird und in den USA eigentlich gar nicht gilt, weil es dort nach dem Genfer Abkommen geht. Er wird aber "auf Kulanzbasis akzeptiert". Die Ösis haben es da besser, die stellen nach dem Genfer Abkommen aus (auch die Wiener  wink )
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Katja

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 21:51:1 »
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Also für Irland oder England hatten wir auch noch nie einen internationalen Führerschein! Da wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen.
Außerdem ist es mir eher einleuchtend, dass der EU-Führerschein verstanden wird, da er auch in Englisch ist, der IF dagegen in Deutsch...
Kann die Versicherung einen IF verlangen, wenn er nur empfohlen, aber nicht vorgeschrieben ist?
Und meint ihr, meine Kollegen, die zur Zeit öfters in USA (Georgia) für die Firma unterwegs sind und einen Mietwagen haben, haben alle einen IF??
Gruß
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« Letzte Änderung: 22.Januar 2015 21:56:47 von Katja » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 22.Januar 2015 22:9:39 »
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Zitat von: Katja am 22.Januar 2015 21:51:1
... Außerdem ist es mir eher einleuchtend, dass der EU-Führerschein verstanden wird, da er auch in Englisch ist, der IF dagegen in Deutsch...


Egal ob Internationaler Führerschein nach dem Abkommen oder nach dem Übereinkommen oder mein in Düsseldorf ausgestellter Internationaler Führerschein aus dem Jahr 2013: alle sind mehrsprachig, auch über das Englische hinaus.

Und ob Deine Kollegen einen Internationalen Führerschein haben? Weiß ich nicht.
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Katja

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 23.Januar 2015 15:32:59 »
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Meine Vermutung ist, dass die meisten eher keinen haben. Wer weißt auch schon darauf hin? Unser AG jedenfalls nicht, und Reisen buchen müssen wir selbst.
Der letzte IF, den wir hatten, war nur in Deutsch, wenn mich nicht alles täuscht. Also hat sich das offenbar geändert, was natürlich zu begrüßen ist.
Gruß
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Hatchcanyon

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Lancisti

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 23.Januar 2015 16:37:35 »
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Wir werden auch dieses Jahr wieder mit unseren alten grauen "Lappen" losziehen.

Soweit mir bekannt ist, verstossen lokale Regelungen gegen internationales Recht. Aber das mache man mal einem US local Officer klar.

Gruss

Rolf

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Kwaito

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 16.Februar 2015 18:14:31 »
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Moin zusammen,

kurzes Update zu dem Thema, da ich vorhin (leider ohne Gepäck) wieder zurückgekommen bin. Ich habe mir 2 Tage vor der Reise doch noch einen Int. FS geholt (fürs ruhige Gewissen). Sehen wollte ihn niemand. Besser so als andersrum.

Grüße
Roman
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beate2

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 16.Februar 2015 18:18:47 »
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Zitat von: Kwaito am 16.Februar 2015 18:14:31
Moin zusammen,

kurzes Update zu dem Thema, da ich vorhin (leider ohne Gepäck) wieder zurückgekommen bin.


Sei froh, hast Du Dein Gepäck nicht schleppen müssen  grin  grin
Es wird Dir sicher morgen an die Wohnungstür gebracht.

Beate
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Kwaito

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 16.Februar 2015 18:39:58 »
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Dafür muss es erstmal gefunden werden. Ich bin wegen dem Blizzard im Nordosten 2 Mal umgebucht worden, es ist somit mit anderen Flügen gelabelt, als ich tatsächlich geflogen bin.. Mal schauen, was sich tut morgen.
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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 16.Februar 2015 18:43:52 »
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Puh, das hört sich dann aber nicht so gut an.
Konnten die am Airport also nicht nachvollziehen, wo Deine Koffer inzwischen sind?

Ich halte Dir die Daumen.

Gruss Beate
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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 16.Februar 2015 19:13:28 »
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Hi Roman,

habe gestern gerade an Dich denken müssen - als ich vom erneuten Schneesturm im Osten der USA gelesen habe.
Da hast Du es dann ja noch gut geschafft, meine Schwester musste wegen eines Hurricane schon mal um eine Woche ungewollt (und teuer!) verlängern.

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich Dein Gepäck bald anfindet!  shocked

Viele Grüße und frohes Frieren hier
Christina
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Kwaito

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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 17.Februar 2015 18:13:20 »
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Hi zusammen,

der Koffer ist heute Mittag ins Büro geliefert worden. Hatte nicht damit gerechnet, dass er so schnell kommt. Leider sieht er so aus:



Habe sofort die Airline angerufen und den Schaden gemeldet. Dort hieß es, dass das keine Beschädigung sei, da der Inhalt ja ok sei. Ich solle das von innen ausbeulen. Das habe ich getan, man sieht aber trotzdem Spuren, beim nächsten Mal bricht das bestimmt.
Jetzt ist die Frage, was zu tun ist, da ich ja nicht mehr am Flughafen bin, und somit keine korrekte Schadensmeldung möglich ist. Was meint ihr?

@ Christina: Ich hatte ja schon vorbeugend eine Verbindung mit Umstieg in Houston gebucht um den Nordosten zu vermeiden mit den ständigen Blizzards. Der Flieger für MIA-IAH hing aber in Newark fest und ich hätte somit in Houston den Anschluss verpasst. Daher wurde ich auf MIA-EWR-LHR-HAM umgebucht. In Newark habe ich aber den Flieger auch verpasst weil wir ewig in der Warteschleife hingen. Zum Glück gab es kurz danach noch einen. Dabei ging der Koffer wohl verloren.
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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 17.Februar 2015 18:17:27 »
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Hallo Kwaito,

Du hast ja sicher dieses Bild auch der Airline geschickt?

Ich würde denen nocheinmal einen sehr höflichen Brief schreiben und erklären, dass der Koffer sich nicht ausbeulen lässt.
Die sollen mal schön Schadensersatz leisten. Die versuchen nur immer, sich zu drücken. Wenn sie merken, das klappt nicht, dann kommen schon Angebote.

LG
Beate
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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 17.Februar 2015 19:5:18 »
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Hallo Roman,

mein Brief wäre nicht besonders höflich, sondern eindeutig und fordernd!
Wenn Du Einem ins Auto fährst, kannst Du ja auch nicht sagen: den Blechschaden können Sie ja ausbeulen.

Eine Vorlage wäre hier:

http://www.rechtstipps.de/pauschalreise-flugreise/themen/gepaeckschaden?mime-type=application/pdf

Ich schreibe auch immer gern, dass ich bei keiner Reaktion nicht scheuen werde, meinen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen zu betrauen.
Viel Erfolg - und nicht zu viel ärgern!
Liebe Grüße
Christina
« Letzte Änderung: 17.Februar 2015 19:6:33 von Tweety » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
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Re:Internationaler Führerschein für USA?
« Antwort #20 am: 18.Februar 2015 20:59:40 »
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Hallo Kwaito,

Zitat von: beate2 am 17.Februar 2015 18:17:27
Ich würde denen nocheinmal einen sehr höflichen Brief schreiben und erklären, dass der Koffer sich nicht ausbeulen lässt.
Die sollen mal schön Schadensersatz leisten. Die versuchen nur immer, sich zu drücken. Wenn sie merken, das klappt nicht, dann kommen schon Angebote.


... dem kann ich mich nur anschliessen.

Ich hatte auch mal einen Koffer mit einem "Aussenschaden" nach einem Flug zurückerhalten (müßte mal schauen, was es genau war), jedenfalls habe ich einen neuen Koffer bezahlt bekommen.

Von daher, lass Dir nix erzählen und bleib dran.

vG
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