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  28.März 2024 21:36:3

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 Thema: Einreise Südafrika mit Minderjährigem  (Gelesen 2614 mal)
dixi1

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Einreise Südafrika mit Minderjährigem
« am: 31.März 2016 06:35:24 »
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Hallo,
wir beabsichtigen mit unserem Enkel im Juli eine Rundreise in Südafrika.
Seit Juni 2015 gibt es hier besondere Vorschriften für die Einreise mit Minderjährigen.
Was wir jetzt schon haben, Reisepass, Geburtsurkunde (englisch). Was uns noch fehlt ist die Einverständniserklärung der Eltern. Das Formular habe ich bereits. Angeblich muss dieses notariell beglaubigt werden. Ist das tatsächlich so oder gibt es auch eine andere Möglichkeit?
Dann finde ich einmal die Vorschrift, dass der Reisepass und ein anderes mal der Personalausweis der Eltern in Kopie dabei sein muss. Muss dieses Dokument auch beglaubigt werden?
Ja, viele Fragen aber wir wollen ja auch nichts falsch machen, ansonsten kann sich unsere Einreise verzögern, was bei unserem Zeitplan (4 Wochen)nicht gerade witzig wäre.
Vielen Dank
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M@rie

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Re:Einreise Südafrika mit Minderjährigem
« am: 31.März 2016 10:35:56 »
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lG vor allem aber bleibt gesund! M@rie
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Wilder Loewe

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Re:Einreise Südafrika mit Minderjährigem
« am: 1.April 2016 17:16:55 »
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Über diese Regelung kann man echt nur den Kopf schütteln, was für ein Aufwand. Ich bin selbst beeidigte Übersetzerin und frage mich, ob ich die von mir angefertigte Übersetzung der Geburtsurkunden meiner Kinder wohl selbst beglaubigen darf.  shocked

Ich werde aber wohl nicht ausprobieren, ob die das anerkennen.  grin
« Letzte Änderung: 1.April 2016 17:20:51 von Wilder Loewe » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
M@rie

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Re:Einreise Südafrika mit Minderjährigem
« am: 1.April 2016 17:44:14 »
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Zitat von: Wilder Loewe am 1.April 2016 17:16:55
Über diese Regelung kann man echt nur den Kopf schütteln,

nunja, das passiert ja nun nicht aus "Lust und Laune", sondern ist eine Maßnahme im Rahmen des Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
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Wilder Loewe

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Re:Einreise Südafrika mit Minderjährigem
« am: 3.April 2016 10:4:30 »
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Zitat von: M@rie am 1.April 2016 17:44:14
Zitat von: Wilder Loewe am 1.April 2016 17:16:55
Über diese Regelung kann man echt nur den Kopf schütteln,

nunja, das passiert ja nun nicht aus "Lust und Laune", sondern ist eine Maßnahme im Rahmen des Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung


So extrem wie Südafrika treibt es aber sonst kein (mir bekanntes) Land und ich kann auch nicht erkennen, dass es zwischen der EU und Südafrika eine nennenswerte Problematik beim Thema Kindesentzug gibt.
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M@rie

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Re:Einreise Südafrika mit Minderjährigem
« am: 3.April 2016 10:20:34 »
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Zitat von: Wilder Loewe am 3.April 2016 10:4:30
So extrem wie Südafrika treibt es aber sonst kein (mir bekanntes) Land und ich kann auch nicht erkennen, dass es zwischen der EU und Südafrika eine nennenswerte Problematik beim Thema Kindesentzug gibt.

diese Massnahmen betreffen ja auch nicht nur Bürger der EU, sondern eben alle Einreisende aus allen Herrenländer... "wir" vergessen gerne, dass "wir Europäer" nicht die einzigen (Ein)Reisenden sind wink
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Wilder Loewe

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Re:Einreise Südafrika mit Minderjährigem
« am: 15.Oktober 2016 21:2:28 »
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Ich hole diesen Thread mal hoch, da wir das ja nun einmal durchexerziert haben. Falls jemand einen Erfahrungsbericht sucht.

Ich habe für unsere beiden minderjährigen Kinder internationale Geburtsurkunden organisiert. Diese erhält man beim Geburtsstandesamt, sie kosten 10€ pro Stück. Die Ausstellung dauert nur ein paar Minuten. Das Verfahren ist aber vielleicht von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich, daher besser vorher telefonisch nachfragen.

In Südafrika wollte niemand diese Urkunden sehen, weder bei der Ein- noch bei der Ausreise. Allerdings wurden wir beim Einchecken am deutschen Abflughafen nach den Geburtsurkunden gefragt. Wir konnten auch weder bei Hin- noch beim Rückflug online einchecken. Ich weiß nicht mehr genau, welche Fehlermeldung wir bekommen haben, aber wir haben daraus geschlossen, dass der Grund die Vorlage der Geburtsurkunden sein könnte.

Fazit: Ein bürokratischer Popanz, aber man sollte nicht auf die Mitnahme der Urkunden verzichten, da die Reise sonst evtl. bereits schon am Abflughafen in Deutschland endet.
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