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  28.März 2024 10:11:33

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 Thema: Rücktritt möglich bei anderem Schiff?  (Gelesen 6080 mal)
Spoeni

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Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 4.August 2015 15:14:12 »
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Hallo liebe Foris,

bevor ich Gott und die Welt verrückt mache (Anwalt einschalten usw.) frage ich hier einfach mal nach welche Möglichkeiten bestünden.

Bereits ab November sollte die neue AidaPrima taufrisch Ihre Touren ab Dubai starten bevor es nach Europa geht. Gerne wollten wir so mit als erste dieses Schiff ausprobieren, da es ja außergewöhnlich sein soll.
Heute dann Post im Briefkasten, Schiff wird nicht fertig, dafür können wir mit der AidaStella fahren und jeder bekommt einen Bordguthabengutschein von 100,00 Euro. Also für uns sieht es so aus, das man die beiden Schiffe nicht so recht vergleichen kann und da man ja mit der AidaPrima so geworben hat, wollten wir NUR mit dieser fahren. Wer hat mit solch einer Situation Erfahrung? Muss man das wirklich hinnehmen, keine Möglichkeit der Stornierung?
Es besteht die Möglichkeit, auf eine andere Aida-Kreuzfahrt mit Abfahrt bis April 2017 umzubuchen, auch für diese Reise

wird das Bordguthaben in Höhe von 100 Euro gewährt.

Aber ich weiß doch nicht ob ich überhaupt und welche Schiffsreise machen will. Und mein Geld der AZ liegt da dann ewig rum?
Doch einen Anwalt einschalten?
Für Antworten im Voraus besten Dank.
Viele Grüße

Kathrin
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@nna

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 4.August 2015 16:28:59 »
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Hi Kathrin,

wurde denn eure Kündigung abgewiesen ? Mit welcher Begründung ?
Liebe Grüße
@nna
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Spoeni

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 4.August 2015 16:56:47 »
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Hallo Anna,

bis jetzt kam noch keine Antwort. Hatte heute ja von Aida die Post bekommen, am Nachmittag vom Reiseveranstalter Atlantis Reisen die mail, auch dort mit dem Hinweis das wegen Urlaubszeit es zu verspäteten Antworten kommen kann. Da muss man natürlich jetzt aufpassen das keine Fristen verstreichen. Hatte gleich auf diese mail mit meiner Stornierung reagiert. Werde ich wohl aus Sicherheitsgründen morgen nochmals per Post u. Fax versenden. Zwischenzeitlich hatte ich im Netz einen Bericht von Volle Kanne gesehen, dort hat ein RA Infos über Schiffsreisen gegeben und wie ich es verstanden habe, kann bei Änderungen des Schiffes storniert werden, und sogar wegen Wegfall von Urlaub man eine Entschädigung bekommen. Aber das wäre schon fast egal, man will nur heil aus der Sache rauskommen.
Tja, mal sehen wie es weitergeht.
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andi7435

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 4.August 2015 17:18:43 »
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Wollt ihr jetzt gar nicht mehr auf Kreuzfahrt gehen ? Wir haben für nächstes Jahr die 2. jetzt gebucht. Bis dieses Jahr waren wir auch absolute Gegner. Aber die Mein Schiff hat uns überzeugt bzw. die Möglichkeiten. Im Februar geht es bei uns ab Dubai.
Aber für welches Konzept man sich entscheidet, muss dann auch jeder wieder selbst entscheiden.

Andreas
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beate2

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 4.August 2015 17:34:2 »
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Hallo Spoeni,

ok, ich kenne mich jetzt nicht speziell mit Schiffsreisen aus. Aber trotzdem:
wenn Ihr die Reise explizit mit diesem Schiff gebucht habt, dann ist es auf jeden Fall ein Rücktrittsgrund, wenn das Schiff gewechselt wird. Und ehrlich, 100 Euro "Schweigegeld" finde ich schon eine Frechheit.

Ich würde das auf jeden Fall nicht so hinnehmen, auch wenn sich der Veranstalter (der ist Dein Vertragspartner) erst mal quer stellt. Er wird auf jeden Fall versuchen, so billig wie möglich rauszukommen

Gruss Beate
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Lee

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 4.August 2015 20:30:39 »
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Wie die Rechtslage in Deutschland ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht. So sehe ich das: Prinzipiell faellt diese Kreuzfahrt aus. Da die Gesellschaft ihre Kunden trotzdem behalten will, bietet sie Alternativen an. Manche nehmen die vielleicht an, andere nicht. In meinem Fall wende ich mich dann an das Reisebuero, ueber das ich gebucht habe. Meine Ansprechperson dort erledigt dann alles.

Ein nigelnagelneues Schiff ist nicht immer eine Freude, da wird noch so manches fertiggestellt, wofuer die Zeit nicht reichte. Deswegen muss das Marketing dafuer besonders clever sein.  wink Schiffe werden uebrigens immer wieder mal nicht termingerecht fertig.
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@nna

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 4.August 2015 20:34:33 »
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Zitat von: beate2 am 4.August 2015 17:34:2
Und ehrlich, 100 Euro "Schweigegeld" finde ich schon eine Frechheit.



Es sind ja nicht mal 100 €, sondern es ist ein Bordgutschein zu diesem Wert. Also eher Augenwischerei  undecided

Liebe Grüße
@nna
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traveline

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 5.August 2015 06:22:20 »
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Hab von Kreuzfahrten keine Ahnung, aber: solche Dinge sollten eigentlich in den AGB geregelt sein. Nun habe ich mal diese Atlantis Reisen aufgerufen, da wird dieses Schiff noch munter beworben (ab 20.11.) und AGB kann ich nirgendwo auf der Seite finden... Geschäftsmodell? 
http://meine.flugstatistik.de/traveline
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Spoeni

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 5.August 2015 06:49:13 »
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Guten Morgen!

Vielen Dank für die Antworten.
Hatte auch nach AGB´s gesucht, in einem Schreiben an uns stand, das wohl die AGB´s für die Schiffsreise von Aida Gültigkeit haben sollen. Aber nun sind ja ABG´s auch so eine Sache, da kann man viel schreiben, was aber rechtlich nicht relevant ist und nicht den Gesetzen entspricht. Der Anwalt von Volle Kanne sprach davon das dies jedenfalls ein Stornogrund zu 100 % sei und sogar man Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden / Urlaubszeiten oder so verlangen kann.
Ich gehe mal davon aus, das es sehr problematisch werden wird. Man hatte uns ja von Atlantis noch Anschlusshotel auf der Palme angeboten, welches wir gebucht hatten. Vielleicht kommen die ja dann mit der Masche, Schiff stornierbar aber Hotel nicht........... Ich bin mal gespannt. Heute jedenfalls nochmals alles per mail, Fax und Post raus und abwarten was kommt.
Mit den 100 Euro Bordgutschein finde ich auch schon richtig krass und frech, aber man kann es ja mal versuchen. Wird für die ja ganz schön teuer, da ja unendliche Buchungen statt gefunden haben.

Allen noch einen schönen sonnigen Tag
Viele Grüße
Kathrin
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Tweety

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 5.August 2015 07:11:36 »
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Hallo Kathrin,

habe noch nie eine Krezuzfahrt gemacht - würde dieses "Angebot" so aber nicht akzeptieren.
Vielleicht hilft Dir diese Seite:
http://www.rodegra-law.de/dl/wt_aktuell_2013.pdf
("Würzburger Tabelle")

Viel Erfolg!
Christina
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Spoeni

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 9.August 2015 06:28:37 »
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Hallo liebe Foris,

nun zum Endbericht, das Ergebnis ist positiv.

Also was Aida anbietet ist wirklich unterste Kante und rein rechtlich steht jedem, der umbucht, mehr zu. Vielen Dank Christina für den Link.

Das musste ich bei unserem Reiseveranstalter auch nicht einmal erwähnen.. Eine Stornierung war in keinster Weise dann ein Problem, ging alles ruckizucki ohne Wenn und Aber. Im Gegenteil, hat sogar ganz schnell mit einer Alternative aufwarten können. Somit bleiben wir dort in der Gegend nur ohne Schiff. 2 Orte können wir zwar dann nicht sehen, aber dafür die beiden anderen (Dubai u. Abu Dhabi) dafür intensiver genießen und bekunden. Und die Hotels sind auch nicht schlecht  grin Fairmont The Palm und Emirates Palace. Man hätte zwar auf dem Schiff viel mehr incl. gehabt, aber es ist doch eine anderes Flair. In dieser Gegend waren wir nämlich noch nie. Trotzdem freue ich mich wieder auf USA und SA!

Vielen Dank nochmals und viele Grüße
Kathrin
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@nna

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 9.August 2015 08:56:32 »
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Freut mich für euch !

Ich möchte nicht wissen, bei wie vielen sie mit ihrem 100€ Gutschein durchkommen ......  sad
Liebe Grüße
@nna
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Kängeruh
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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 9.August 2015 19:21:35 »
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Habe still mitgelesen, da ich zu Kreuzfahrten gar nichts sagen kann  lipsrsealed 
Umso mehr freue mich, dass für Euch nun so eine gutes Ergebnis herausgekommen ist  cheesy

Da lohnt es sich doch mal die FoMis zu befragen  grin und nicht direkt aufzugeben.

Gruß Karin
« Letzte Änderung: 9.August 2015 19:22:22 von Känguru » Moderator benachrichtigen   Gespeichert
Gine1968

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 10.August 2015 02:41:6 »
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Hallo,

soweit ich dich verstehe geht es darum, dass Ihr eine Reise bei der AIDA mit Boardguthaben gebucht habt? Das Boardguthaben bleibt laut meinen Informationen ein Jahr lang gültig und gilt für alle Kreuzfahrtschiffe. Du musst somit nicht dieselbe Reiseroute wie vorher wählen, sodass auch die AIDAluna, AIDAvita & Co eine option für dich sein können.

War es das, worum es ging oder um die allgemeine Buchung?
Gruß aus Halle, Aimee
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Tweety

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 12.August 2015 10:18:50 »
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Hallo Kathrin,

der Vollständigkeit halber hier noch ein Artikel, der mir gerade vor's Auge gekommen ist.  smiley
Es hat sich bei Dir ja alles geklärt, es freut mich! - vl. wird es später mal von Jemandem benötigt.

Zitat FNP -11.08.15
"Verspätete „Aida Prima”: Kündigung bei Schiffswechsel?
Das Schiff selbst ist ein zentraler Bestandteil einer Kreuzfahrt. Werden Gäste auf ein anderes Schiff umgebucht, können sie kündigen, sagen Verbraucherschützer. Das gilt offenbar auch im Fall der neuen „Aida Prima”.
Werden Kreuzfahrtpassagiere von der Reederei auf ein anderes Schiff umgebucht, können sie unter Umständen kostenlos den Reisevertrag kündigen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.

Bei der Buchung einer Kreuzfahrt werde in der Regel besonderen Wert auf ein bestimmtes Schiff gelegt. Der Wechsel auf ein anderes Schiff sei deshalb eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die eine Kündigung rechtfertigen kann.

Diesen Umstand scheint auch Aida Cruises im Fall der „Aida Prima” zu berücksichtigen. Das neue Kreuzfahrtschiff kann erst im Frühjahr 2016 in Dienst gestellt werden, die Jungfernfahrt von Yokohama nach Dubai, die Orientfahrten und die Etappe von Dubai nach Hamburg wurden abgesagt. Die Wintertörns im Orient übernimmt nun die „Aida Stella”. Aida Cruises bemüht sich, möglichst vielen „Prima”-Kunden eine alternative Fahrt zu ermöglichen. Allerdings seien auch kostenlose Stornierungen möglich, sagte eine Sprecherin. Wie viele Kunden davon bereits Gebrauch gemacht haben, konnte Aida Cruises nicht mitteilen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Urlaubern, die bereits Flüge, Hotels und Visa gebucht haben, diese Kosten bei Aida geltend zu machen. Auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden sei möglich.

Die „Aida Prima” mit Platz für 3300 Passagiere ist das neue Flaggschiff von Aida Cruises und Teil einer komplett neuen Schiffsklasse. Die Auslieferung war ursprünglich für das Frühjahr 2015 geplant. Eine Verzögerung beim Bau hatte eine erste Verschiebung nötig gemacht. Nun sollte die „Aida Prima” eigentlich im Oktober auf Jungfernfahrt gehen. Doch die Arbeiten in der Mitsubishi-Werft in Nagasaki haben sich ein zweites Mal verzögert. (dpa)"

Viele Grüße
Tweety
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Spoeni

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Re:Rücktritt möglich bei anderem Schiff?
« am: 12.August 2015 17:24:42 »
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Hallo Gine1968!

Nein, wir hatten nicht mit Bordguthaben gebucht, dies wurde nur danach als Entschädigung angeboten.

Wir sind eigentlich nicht so die Clufschifffahrer, aber es war ein wirklich super super Preis mit Balkonkabine und der VP incl. Tischgetränke u. Trinkgelder und Flug sowie eine erste NAcht in Dubai. (Atlantis Reisen hat oft super Preise und Stornokabinen usw. mit sämtlichen Schiffen jeglicher Reedereien, also wer Schiffsreisen mag lohnt es sich dort den Newsletter anzumelden). Und die AidaPrima soll ja wirklich was anderes sein, somit schlugen wir zu, aber weil uns wirklich nur DAS Schiff interessierte und auch weil wir noch nie so im Orient waren. Die AidaStelle war für uns keine Option, der Orient bleibt aber  grin

Ja ich hatte ja zuerst auch so meine Befürchtungen, aber die waren umsonst und ich hoffe für all die anderen, das es dort ebenso ist. Musste mich jetzt um nichts mehr kümmern, geänderte Flüge und Hotels ging sehr schnell und reibungslos und auch zum guten Preis, wenn auch nicht so ein Schnäppchen wie auf dem Schiff, aber man kann nun wohl Äpfel mit Birnen nicht vergleichen.

Ja das mit dem Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden hatte ich auch gelesen, aber da kann ich nicht über meinen Schatten springen. Klar ist es ärgerlich, aber so weit kann und möchte ich nicht gehen. Und was das an Nerven und Zeit kosten würde, möchte ich mir nicht antun. Zumal ich davon ausgehe, das wir ja trotzdem einen schönen Urlaub haben werden. Und wer weiß wozu es gut ist.  shocked

Also auf zur nächsten Urlaubsplanung  cheesy

LG
Kathrin
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