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Autor | Thema: Flug stornieren (Gelesen 5883 mal) | |||
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Habe schon mehrfach erlebt, das es bei Stornierungen nur die Steuern, Flughafengebühren, etc. zurückgibt. Der reine Flugpreis ist nicht erstattbar, weil es ein Sondertarif ist. Aber das sind ja die meisten Angebote, wenn man günstig fliegen will. Habe jetzt ein paarmal gelesen, das dies so nicht rechtens ist und man auch den Fluganteil zurückbekommen kann. Kann dies jemand bestätigen und/oder hat Erfahrung damit. Aktuell mussten wir einen Flug im August mit Air France nach Los Angeles stornieren.
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Nein, Ihr habt nur Anrecht auf Steuern und Kosten. Es gibt dazu Gerichtsurteile, die kann man über Herrn Google finden.
Gruss Andrea | ||||
http://www.andiline.photography - Blog: http://www.andreaontour.de
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Hallo,
nach der Ansicht der Verbraucherzentralen reicht die Erstattung von Steuern und Gebühren nicht aus. Die Airlines müssen weitere eingesparte Kosten (Treibstoff, Verpfelgung, ...) erstatten. Eigentlich müssen sie auch nachweisen, ob der Platz nicht auch weiterverkauft wurde, denn dann müßten sie noch mehr erstatten und nur die Differenz von deinem Ticketpreis und zu dem Weiterverkaufspreis müßte von dir getragen werdem. www.vzb.de/flugstorno-rueckzahlung Über den Link kannst du an Musterbriefe gelangen, mit denen du erst einmal versuchen kannst, weitere Kosten erstattet zu bekommen. In der Praxis weigern sich die Airlines erst einmal. Vermutlich wirst du eine Rechtsberatung benötigen, falls du mehr erstattet bekommen möchtest. Ggf. lohnt sich auch, die Schlichtungsstelle für Verkehr einzuschalten, sofern du mit den Musterbriefen nicht weiterkommst. Gruss Tom | ||||
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Dank für den Hinweis. Hatte ja schon ähnliches gelesen und dann über Google https://www.claimflights.de/Flug-stornieren gefunden. habe dann dort die Erstattung des Fluganteils beantragt. Mal sehen was bei rumkommt. Man sollte sich mit den Bescheiden der Fluggesellschaften nicht so ohne weiteres abfinden. Kann doch nicht richtig sein. Ausser der Reservierung keine Leistung erbracht, aber dennoch den Flugpreis einbehalten.
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Hallo Kirschi, solche Angebote gibt es viele, wie flugrecht.de oder flightright.de die
"im Erfolgsfall 25% Ihrer durchgesetzten Entschädigung" erhalten. Da lohnt es sich schon, Links zu streuen oder bei Google zu zahlen, damit man möhglichst weit nach oben kommt. Bärbel | ||||
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... kann man wohl so pauschal nicht sagen. Ihr habt ja evtl. die Fluggesellschaft ABC dazu gebracht, einem anderen Fluggast abzusagen, der den fraglichen Flug wahrgenommen und bezahlt hätte. Dieser hat sich nun anderswo umgesehen und einen Flug bei Airline XYZ gefunden. Die Fluggesellschaft ABC bleibt nun u.U. auf den Kosten durch eure Reservierung sitzen und gibt das an euch weiter. Wenn sie den Platz nicht noch verkaufen können, kann ich das durchaus nachvollziehen. Für solche Fälle gibt es ja extra Reisekostenrücktrittsversicherungen, die natürlich an bestimmte Bedingungen gekoppelt sind. Gruß Wolfgang | ||||
Die beste Zeit, einen Baum zu pflanzen, war vor 20 Jahren. Die nächstbeste Zeit ist jetzt (afrikanisches Sprichwort) www.bikeafrica.de.vu
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Nicht ganz: Die beiden genannten bieten nur die Durchsetzung von "Entschädigungsansprüchen nach der aktuellen EU- Fluggastverordnung" (Quelle: https://www.flugrecht.de/uber-uns.php) bzw. "Entschädigungsansprüche (...) die Ihnen laut europäischem Recht zustehen" (Quelle: https://www.flightright.de/ueber-uns) an. Sprich: Die machen nur die einfachen Fälle, bei denen der Passagier eine Entschädigung für Flugausfall oder Verspätung bekommt. Für Rechtsschutzversicherte ist aber wahrscheinlich der Gang zum Anwalt billiger als Claimflights ... PS: Der Grund, warum die Fluggesellschaft Geld einbehalten darf, ist einfach: Es gibt einen Vertrag und der ist grundsätzlich mal einzuhalten. | ||||
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Da wäre ich aber auch erst mal vorsichtig und würde es von der Höhe abhängig machen. Bei einer Rechtsschutzversicherung bekommt man auch schnell gekündigt, wenn man zu viele Schäden hat. Und eine neue Versicherung zu finden ist dann problematisch. | ||||
Liebe Grüße @nna
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BikeAfrica das wäre verständlich, wenn die Fluggesellschaft eine Bearbeitungsgebühr einbehalten würde oder den Sitzplatz nicht verkaufen konnte. Vlt. hat sie den ja auch zu einem hoeheren Preis verkauft.
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